Neue Heizungsförderung ab dem 21. Juli 2026: Was sich jetzt ändert
In den vergangenen Tagen gab es zahlreiche Meldungen rund um die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Verständlicherweise sorgt das bei vielen Eigentümerinnen und Eigentümern für Fragen:
Was bedeutet das für meine geplante Wärmepumpe? Gibt es überhaupt noch Förderung?
Die gute Nachricht vorweg: Ja – die Förderung bleibt grundsätzlich bestehen. Mit der Überarbeitung werden jedoch einzelne Förderbestandteile angepasst. Wir möchten Ihnen den aktuellen Stand übersichtlich zusammenfassen.
Vorübergehende Schließung des KfW-Antragsportals
Im Zuge der Umstellung der Förderbedingungen wurde das KfW-Antragsportal vorübergehend geschlossen.
Vom 09. bis einschließlich 20. Juli 2026 können keine neuen Förderanträge gestellt werden. Ab dem 21. Juli 2026 soll das Portal wieder geöffnet werden – dann gelten die neuen Förderbedingungen.
Was bedeutet das für bereits geplante Projekte?
Für Kundinnen und Kunden, die bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) erhalten haben, gibt es eine wichtige Ausnahme:
Diese Förderanträge können während der Umstellungsphase weiterhin nach den bisherigen Förderbedingungen eingereicht werden – vorausgesetzt, alle Fördervoraussetzungen sind erfüllt.
Was ändert sich konkret?
Nach aktuellem Stand sind unter anderem folgende Änderungen vorgesehen:
Förderfähige Kosten werden angepasst
Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken zunächst von 30.000 € auf 28.000 €.
Anschließend reduziert sich dieser Betrag planmäßig alle sechs Monate um weitere 750 €.
Familien profitieren künftig stärker
Der Einkommensbonus soll künftig neu ausgestaltet werden.
Besonders interessant ist dabei die stärkere Berücksichtigung von Familien mit Kindern. Je nach Haushaltseinkommen kann sich dadurch eine höhere Förderung ergeben als bisher.
Die konkrete Förderhöhe richtet sich künftig noch stärker nach der individuellen Lebenssituation.
Weitere Förderbestandteile werden angepasst
Darüber hinaus sind weitere Änderungen vorgesehen, unter anderem:
schrittweise Anpassung des Klimageschwindigkeitsbonus
Wegfall des bisherigen Effizienzbonus
Einführung eines “Local-Content-Kriteriums” ab 2027
keine Förderung mehr für bestimmte Wechselkonstellationen, beispielsweise von Wärmepumpe zu Wärmepumpe
Einige Details werden derzeit noch durch die zuständigen Stellen konkretisiert.
Was bedeutet das für Bauherren?
Auch wenn einzelne Förderbestandteile angepasst werden, bleibt die Förderung für moderne Heizsysteme grundsätzlich erhalten.
Welche Zuschüsse letztendlich möglich sind, hängt künftig noch stärker von Ihrer persönlichen Situation ab – beispielsweise vom Haushaltseinkommen oder den individuellen Voraussetzungen Ihres Projekts.
Deshalb lohnt sich eine individuelle Beratung heute mehr denn je.
Unsere Empfehlung
Wenn Sie bereits eine Heizungsmodernisierung oder den Einbau einer Wärmepumpe planen, lohnt sich eine individuelle Beratung jetzt mehr denn je.
Die Förderlandschaft verändert sich aktuell sehr dynamisch. Gemeinsam prüfen wir, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt gelten und begleiten Sie selbstverständlich durch den gesamten Prozess – von der Planung bis zur Antragstellung.
Sie haben Fragen zu Ihrem geplanten Heizungsprojekt oder zu den aktuellen Förderbedingungen?
Sprechen Sie uns gerne an. Unser Team verfolgt die Entwicklungen laufend und unterstützt Sie dabei, die für Sie beste Lösung zu finden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Förder- oder Finanzberatung dar. Alle Angaben entsprechen unserem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Da sich gesetzliche Vorgaben sowie Förderbedingungen kurzfristig ändern können, übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Inhalte. Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen Richtlinien und Vorgaben der zuständigen Förderstellen.
Quellen: