Bares Geld sparen beim Kauf einer Photovoltaikanlage? Was bedeutet die Gesetzesänderung jetzt für uns?

Seit dem 01.01.2023 gibt es eine bedeutende Gesetzesänderung für Photovoltaik-Anlagen: nicht nur der erzeugte Strom ist von der Umsatzsteuer befreit, sondern auch die Anschaffung der Anlage selbst. Das ist ein großer Vorteil für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die in der Vergangenheit die Umsatzsteuer auf die Anschaffungskosten zahlen mussten.

Durch die Befreiung von der Umsatzsteuer auf die Anschaffung der Photovoltaik-Anlage wird der finanzielle Anreiz, auf erneuerbare Energien umzusteigen, noch größer. Zudem wird die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage für Unternehmen und Privatpersonen nun noch attraktiver und erschwinglicher.

Durch die Gesetzesänderung wird auch die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen steigen. Denn die Befreiung von der Umsatzsteuer auf die Anschaffungskosten und den erzeugten Strom wird dazu beitragen, dass sich Photovoltaik-Anlagen schneller amortisieren und eine höhere Rendite erzielt werden kann.

Insgesamt ist die Gesetzesänderung ein wichtiger Schritt in Richtung einer umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Energieversorgung. Photovoltaik-Anlagen werden nun noch attraktiver und können dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien in der Stromversorgung zu erhöhen.